Informationen zur Physiotherapie

Informationen zur Physiotherapie

Wissenswertes vor der Physiotherapie
Bereits vor Ihrem ersten Praxisbesuch wollen wir Ihnen bei den wichtigsten Fragen helfen, die es rund um die Physiotherapie zu klären gilt. Im Folgenden finden Sie Wissenswertes zu unserer Praxis in Hattingen und zum Therapieablauf.

Anmeldung zur Physiotherapie Behandlung
Bei uns können sie sich jederzeit telefonisch (24 Stunden / 7 Tage die Woche!)  zur Behandlung anmelden. Dafür einfach durchrufen oder ganz bequem einen Termin online buchen.

Was Sie beim Ersttermin zur Physiotherapie mitbringen sollten
idealerweise bringen Sie sportliche und bequeme Kleidung mit, in der sie sich, falls nötig, gut bewegen können. An das Rezept Ihres Arztes für die Physiotherapie Behandlung und Ihre Krankenkassenkarte sollten Sie ebenso denken, wie an eventuell vorhandene Röntgenaufnahmen oder für uns relevante Diagnosen Ihrer Ärzte.

Therapiezeiten: Auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt
Termine können individuell nach Ihren Wünschen mit uns persönlich oder am Telefon vereinbart werden. Bitte beachten Sie eventuelle Vorlaufzeiten. Wir werden uns jedoch auch bei Engpässen immer bemühen einen Termin zu finden, der Ihren Arbeitszeiten angepasst ist.

Private Behandlungspreise
werden von jedem Heilmittelerbringer individuell kalkuliert, dazu helfen wir Ihnen gerne persönlich in unserer Praxis weiter.
Bei unserem medizinischen Wellnessangebot können Sie unsere Preise bei jeder einzelnen Leistung direkt einsehen.

Verordnungen gesetzlicher Krankenversicherungen
Verordnungen über Physiotherapie Leistungen unterliegen dem gesetzlichen Heilmittelkatalog vom 01. Juli 2011, der eine Vielzahl zu beachtender Regeln enthält. Für Sie zu beachten ist, dass Sie die erste Therapie bis spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum beginnen müssen. Bitte setzen Sie sich deshalb sofort mit uns in Verbindung, damit Ihre Verordnung nicht ungültig wird. Für die verordnete Therapie müssen wir den gesetzlichen Eigenanteil von 10% des jeweiligen Behandlungspreises, sowie Eigenanteil je Verordnung, gesetzlich abrechnen. Sind Sie von der Zuzahlung befreit, bringen Sie bitte die Zuzahlungsbefreiung von Ihrer Krankenkasse mit zum Termin.